Impressum
Seitz Annelie
Beratung von Immobilien und Finanzierungen
Theodor-Körner-Straße 40
41812 Erkelenz
Berufskammer: IHK Aachen, Theaterstraße 6-10, 52062 Aachen, www.aachen.ihk.de
Kontakt
Telefon: 01717691400
E-Mail: info@baufi-immo.com
Aufsichtsbehörde
§ 34c Abs. 1 S. 1, 2 GewO, IHK Aachen Theaterstraße 6-10 52062 Aachen info@aachen.ihk.de www.aachen.ihk.de
§ 34d Abs. 1 GewO, IHK Aachen, Theaterstraße 6-10, 52062 Aachen, www.aachen.ihk.de
§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO, IHK Aachen, Theaterstraße 6-10, 52062 Aachen, www.aachen.ihk.de
§ 34i Abs. 1 GewO, IHK Aachen, Theaterstraße 6-10, 52062 Aachen, www.aachen.ihk.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 GewO
Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 2 GewO
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO
Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO mit Beratung
Zuständige Kammer:
IHK Aachen, Theaterstraße 6-10, 52062 Aachen, www.aachen.ihk.de
Verliehen in:
Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Berufsrechtliche Regelungen für Versicherungsvermittler und -berater:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO), §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV)
Berufsrechtliche Regelungen für Finanzanlagenvermittler:
einsehbar unter: § 34f Gewerbeordnung (GewO), Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
Berufsrechtliche Regelungen für Immobiliardarlehensvermittler:
einsehbar unter: http://§ 34i Gewerbeordnung (GewO), Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV), §§ 655a-655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Art. 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage: www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Redaktionell verantwortlich
Annelie Seitz
Theodor-Körner-Straße 40
41812 Erkelenz
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
– Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
– Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
– Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.